FÜHRERSCHEIN-UNTERSUCHUNG
Seit 1997 sieht der Gesetzgeber vor, dass Untersuchungen von Führerscheinwerbern von Sachverständigen Ärzten für Allgemeinmedizin durchgeführt werden; die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung). Die Kosten für die Untersuchung sind seitens des Gesetzgebers wie folgt festgesetzt:
Gruppe 1: € 35,00 (Kfz-Klasse A, B, B + E, F)
Gruppe 2: € 50,00 (Kfz-Klasse C1, C1 + E, C, D, C + E, D + E, G)
€ 30,00 (für Wiederholungsuntersuchungen)
Zur Untersuchung sind zum Identitätsnachweis ein amtlicher Lichtbildausweis und bei Brillenträgern ein Brillenpass des Optikers (Angabe der Brillenstärke) mitzubringen.