Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbeverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine Person eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg für den Fall ablehnt, dass er möglicherweise in der Zukunft nicht mehr selbst entscheiden kann (z. B. im Rahmen von Demenz, Koma, …). Es gibt eine verbindliche Patientenverfügung (muss von Notar, Rechtsanwalt, Patientenanwaltschaft oder VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung beglaubigt werden), welche 8 Jahre Gültigkeit hat und eine andere/erhebliche Patientenverfügung mit unbegrenzter Gültigkeit. Die „andere Patientenvertretung“ ist eine Willensäußerung für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann – je näher sie der Form nach zu einer verbindlichen Patientenverfügung kommt, desto mehr müssen sich Behandler an die Patientenwünsche halten.

Die Vorsorgevollmacht kann neben medizinischen auch andere Bereiche des Lebens im Falle einer zukünftigen aufgehobenen Entscheidungsfähigkeit regeln. Es stellt dann eine Form der Erwachsenenvertretung dar, mit dem Vorteil, dass die bevollmächtigte(n) Person(en) vom Betroffenen vorab selbst ausgewählt wurden.

Das Sterbeverfügungsgesetz regelt seit 2022 die Vorgehensweise für jene Fälle, bei denen eine unheilbare Erkrankung dazu führt, dass die betroffene Person den Wunsch hat, das Leben selbst zu beenden wollen. Die Rahmenbedingungen werden in einem oder mehreren Gesprächen erläutert, auch Hausbesuche sind bei Bedarf möglich. Die Bundesregierung stellt Informationen unter folgendem Link zur Verfügung.